Mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz kam die Absenkung der Umsatzsteuer in Windeseile. Das BMF versuchte, dem Verdruss aus der Praxis mit ersten Anhaltspunkten zu Übergangsfragen frühzeitig zu begegnen. Der Druck aus der Wirtschaft stieg dennoch. Der DStV warb im Hearing des Bundestags wenigstens für eine Schonfrist. Der Unmut fand Gehör.
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