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(Un)Sicherheit bei Kassensystemen

(Un)Sicherheit bei Kassensystemen

Veröffentlicht am in DStV

Bargeld lacht. Und Bargeld verführt. Es liegt wohl in der Natur des Menschen, das Geld, was man in der Hand hat, ungern wieder herzugeben. So menschlich und auch verständlich diese Regung ist, so inkompatibel ist sie bei Unternehmen mit dem Steuerrecht. Genauso verständlich ist die Reaktion der Finanzverwaltung auf die Kreativität mancher, Bargeschäfte dem Fiskus zu verheimlichen. Man kann sich über die Höhe nicht erklärter Umsätze und Gewinne streiten und es steht auch fest, dass nicht alle Unternehmer Bareinnahmen unvollständig angegeben haben.

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