+4942159584-12 info@stbv-bremen.de

Vollmachtsdatenbank: Pflichtverletzung bei Übermittlung kann Geldbuße nach sich ziehen

Vollmachtsdatenbank: Pflichtverletzung bei Übermittlung kann Geldbuße nach sich ziehen

Veröffentlicht am in DStV

Seit geraumer Zeit haben Steuerberater die Möglichkeit, auf die bei der Finanzverwaltung ge-speicherten Daten ihrer Mandanten im Wege der sog. vorausgefüllten Steuererklärung zuzugrei-fen. Dies ermöglicht beispielsweise die Überprüfung der vom Arbeitgeber an die Finanzverwal-tung übermittelten Lohnsteuerdaten oder der übermittelten Beiträge zu Kranken- und Pflegever-sicherungen. Voraussetzung für den Zugriff ist, dass der Finanzverwaltung eine elektronisch über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern übermittelte Vollmacht vorliegt.

Den gesamten Text können Sie der Anlage entnehmen.

Vor- und Nachname

E-Mail

Mitgliedsnummer

Chiffre gewünscht

Anzeigentext