Seit geraumer Zeit haben Steuerberater die Möglichkeit, auf die bei der Finanzverwaltung ge-speicherten Daten ihrer Mandanten im Wege der sog. vorausgefüllten Steuererklärung zuzugrei-fen. Dies ermöglicht beispielsweise die Überprüfung der vom Arbeitgeber an die Finanzverwal-tung übermittelten Lohnsteuerdaten oder der übermittelten Beiträge zu Kranken- und Pflegever-sicherungen. Voraussetzung für den Zugriff ist, dass der Finanzverwaltung eine elektronisch über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern übermittelte Vollmacht vorliegt.
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